Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat das Investitionsprogramm Wald gestartet. Es ist Teil des Corona- Konjunkturpakets für die Forst- und Holzwirtschaft. Fördermittel können erhalten, die privaten und kommunalen Forstbetriebe, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, forstlicheLohnunternehmer, forstliche Sachverständige und Forstbaumschulen. Gefördert werden Investitionen in IT-Hard- undSoftware, Maschinen, Geräte, Zugpferde, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen. Abgewickelt wird dieFörderung über die landwirtschaftliche Rentenbank. Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10.000 Euro. Insgesamt darf die Förderung 400.000 Euro je Zuwendungsempfänger im Geltungsbereich dieser Richtlinie nicht überschreiten. Der Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank beantragen. Bis Ende 2021 stehen hierzu rund 50 Millionen Euro bereit.
➢ Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragstellung:
➢ Liste der förderfähigen Ge-genstände: siehe beigefügte PDF
Achtung! Mit ihrem Vorhaben dürfen Sie erst nach Erhalt desZuwendungsbescheides beginnen! In 7 Schritten zum Zuschuss beschreibt die dazu speziell eingerichtete Webseite der Rentenbank. Hier sind auch Fördermittelantrag und auch der Verwendungsnachweis hinterlegt. Das Programm startet auf De-minimis-Basis und wird zeitgleich bei der EU-Kommission zur Notifizierung angemeldet!